Quotierungsregel der F-Gase Verordnung führt zu erheblichen Preisanstieg von Hoch-GWP-Kältemitteln

Um das Kernziel der F-Gase Verordnung (EU Nr. 517/2014), Schutz der Umwelt durch Minderung der Emissionen von fluorierten Triebhausgasen, zu erreichen werden die EU-weiten Mengen an F-Gasen stufenweise abgebaut. Hierzu wird neben Verboten für bestimmte F-Gase ein Quotensystem eingeführt, wonach die Gesamtmengen an F-Gasen in der EU bis 2030 auf ein Fünftel der Mengen von 2010 reduziert werden sollen. Durch die Vorgabe eines Phase-Down-Verfahrens wird die Emission von F-Gasen jedes Jahr stufenweise wie folgt gesenkt:

2015 100 %
2016-17 93%
2018-20 63%
2021-23 45%
2024-26 31%
2017-29 24%
2030 21%

Selbst vorbefüllte Kälte- und Klimaanlagen werden ab 2017 anhand einer Registrierungspflicht in die Quotierung einbezogen. Ebenso die Mengen von Ersatzprodukten.
Ein für Hersteller und Importeure eingerichtetes Quotensystem verwaltet die zugewiesenen Quoten an CO2-Äquivalenten, was bereits zu einer massiven Verschärfung der Beschaffungssituation sowohl hinsichtlich der Verfügbarkeit als auch der Kosten führte.
Da Kältemittel mit einem hohen GWP diese Quote in besonderem Maße belasten, ist bei diesen der deutlichste Preisanstieg zu verzeichnen.
Ob diese künstliche Verknappung tatsächlich einen wesentlichen Beitrag zur CO2 Einsparung leistet, ist in der Fachwelt umstritten. Dennoch muss sich die Branche auf diese Regelungen einstellen.
Infolge der durch die F-Gase Verordnung generierten Knappheit werden Hoch-GWP-Kältemittel wie R-134a, R-404A, R-407c oder R-410A nur noch zu Tagespreisen gehandelt. Die Dichtigkeit einer Anlage sollte daher oberste Priorität haben.
Besonders der Einkaufspreis des Kältemittels R-404A mit einem hohen GWP von 3922 ist seit Beginn des Jahres 2017 stark angestiegen. Ersatzkältemittel gibt es bereits, sind aber ähnlich teuer und weisen noch immer keine wirklich niedrigeren GWPs auf. Dennoch könnten diese Ersatzkältemittel ohne größere Umbauten in die Anlage eingefüllt werden (Drop-In-Lösung).
Andere neue Kältemittel mit niedrigeren GWP haben den Nachteil erhöhter Brennbarkeit und sind für viele Aufstellungsorte daher ungeeignet.

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