CO2 Äquivalent – Maßstab für Dichtigkeitskontrollen
Seit dem 01.01.2017 gelten die bisherigen Grenzen von 3 kg Kältemittelfüllmenge zur Bestimmung einer erforderlichen Dichtigkeitskontrolle nicht mehr. Maßgeblich ist nun ein CO2-Äquivalent der Kältemittelmenge von 5t CO2, ab der Betreiber von Kälte- oder Kliaanlage diese regelmäßig durch hierzu zertifiziertes Personal auf Dichtigkeit überprüfen lassen müssen. Die Grenze der Füllmenge hängt vom GWP des jeweiligen Kältemittels ab.
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Im Berliner Funkturm-Restaurant wurde die Kälteanlage durch Einbau moderner Verbundanlagen auf engstem Raum und Überarbeitung aller Kühlstellen komplett saniert.
Kühlzelle mit einem Raumvolumen von ca. 2500m3 wird komplett freistehend in eine vorhandene Lagerhalle gesetzt, ohne dass statische Eingriffe in die Lagerhalle erfolgen.
Kleinschmidt fördert den Nachwuchs im Handwerk und kaufmännischen Bereich. Ausbildungsbetrieb seit 1990.