CO2 Äquivalent – Maßstab für Dichtigkeitskontrollen
Seit dem 01.01.2017 gelten die bisherigen Grenzen von 3 kg Kältemittelfüllmenge zur Bestimmung einer erforderlichen Dichtigkeitskontrolle nicht mehr. Maßgeblich ist nun ein CO2-Äquivalent der Kältemittelmenge von 5t CO2, ab der Betreiber von Kälte- oder Kliaanlage diese regelmäßig durch hierzu zertifiziertes Personal auf Dichtigkeit überprüfen lassen müssen. Die Grenze der Füllmenge hängt vom GWP des jeweiligen Kältemittels ab.
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Nachträgliche Kühlung eines Callcenters in einem Dachgeschoss mit sehr niedrigen Raumhöhen mit Hilfe von Luftschläuchen.
Eine Abfüllanlage für Medikamente wird nach deren Aufstellung zur Schaffung konstanter Raumbedingungen durch eine Kühlzelle umhaust.
Kleinschmidt fördert den Nachwuchs im Handwerk und kaufmännischen Bereich. Ausbildungsbetrieb seit 1990.