Entsorgung von Altanlagen und Kältemittelumstellung

Als anerkannter Entsorgungsbetrieb können wir Sie von Ihrer als Sondermüll geltenden Kühlanlage befreien. Mit speziellen Werkzeugen ausgestattetes und geschultes Personal entsorgt fachgerecht das Kältemittel und Kältemaschinenöl, demontiert und verschrottet Ihre Altanlage. Über die fachgerechte Entsorgung kann einen Entsorgungsnachweis ausgestellt werden.

Aufgrund des seit dem 01.01.2015 geltenden strikten Verwendungsverbotes für das Kältemittel R22 kann eine Umstellung auf ein FCKW-freies Kältemittels erforderlich werden. Hierbei wird versucht, auf teure Ölumstellungen zu verzichten.

In der Regel ist für die Umstellung neben dem Absaugen und Entsorgen des alten Kältemittels, ein Wechsel von Filtertrocknern, Schauglas, Einspritz- und Magnetventilen sowie eine erneute Dichtigkeitsprüfung der Anlage mit Stickstoff erforderlich. Nach anschließender Evakuierung und Trocknung der Anlage wird diese mit dem neuen Kältemittel befüllt, einreguliert und in Betrieb genommen.

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