Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEv

Lüftungsanlagen mit einer installierten Kälteleistung von mehr als 12 kW sind alle 10 Jahre einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Vorausgesetzt, diese Anlagen werden zur Komfortkühlung z.B. in Büros oder Hotels verwendet.

Werkstätten, Produktionsräume, Kühlräume oder sonstige Kälteanlagen sind von dieser Verordnung nicht betroffen. Zu bewerten sind auch Split- und VRV Anlagen in den entsprechenden Gebäuden.

Ab 2017 trifft dies auf alle mit dem entsprechenden Alter zu. Die Inspektion erfolgt nach der DIN SPEC 15240. Durch die Inspektion sollen dem Betreiber Energieeinsparpotenziale aufgezeigt und diese in einem Inspektionsbericht dokumentiert werden.

Der Inspektionsbericht wird bei der DIBT registriert. Aufgrund unserer Qualifikation sind wir berechtigt, entsprechende Inspektionen durchzuführen.

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